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   OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92   

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OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92 (https://dejure.org/1994,13965)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1994 - 8 L 2045/92 (https://dejure.org/1994,13965)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1994 - 8 L 2045/92 (https://dejure.org/1994,13965)
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    Heilpraktiker-Erlaubnis - Siebel-Urteile

 
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  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Einen effektiven Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit gewährleistet dieses Kontrollverfahren indes nur, wenn die Prüfer ihre Bewertungen zuvor hinreichend begründen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262), die Prüfungsunterlagen eingesehen werden können und daraufhin erhobene substantiierte Einwendungen den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, damit sie sich damit auseinandersetzen und ihre Bewertung der Prüfungsleistungen gegebenenfalls korrigieren können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132).

    Eine andere Entscheidung kommt nicht deswegen in Betracht, weil die verwaltungsinterne Kontrolle grundsätzlich auch während des gerichtlichen Verfahrens noch nachholbar ist und daß das Gericht auf einen entsprechenden Antrag des Klägers das gerichtliche Verfahren gemäß § 94 VwGO zu diesem Zweck auszusetzen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Die Anwendung der vorkonstitutionellen Vorschriften im Heilpraktikergesetz und der dazu ergangenen Durchführung verordnung als fortgeltendes Bundesrecht, soweit nicht einzelne Vorschriften wegen ihres nationalsozialistischen Charakters oder wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz außer Kraft getreten sind, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, denn der nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz bestehende gesetzliche Erlaubnisvorbehalt als subjektive Berufszulassungsschranke ist zum Schutze der Volksgesundheit als ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338, 346; 13, 97, 107; 25, 236, 247) erforderlich und daher mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 78, 179).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Psychotherapie Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist und daß das Heilpraktikergesetz sowie die 1. und 2. DVOHPrG auf Personen, die heilkundlich-psychotherapeutisch tätig werden wollen, grundsätzlich Anwendung findet (BVerfGE 78, 179, 192; BVerwGE 66, 367).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Die notwendigen Einschränkungen dieser Überprüfung ergeben sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1989 - 3 B 18.89 -, Buchholz 418.04, Heilpraktiker, Nr. 15; Urt. v. 21.1.1993 - 3 C 34.90 -, NJW 1993, 2395).

    Darüber hinausgehende allgemeine heilkundliche Kenntnisse können mit Blick auf die von ihm beabsichtigte Tätigkeit nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch; sie darf nur versagt werden, wenn eine der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 DVOHPrG nicht gegeben ist (vgl. BVerwGE 35, 308, 315; 66, 367, 371).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Psychotherapie Ausübung der Heilkunde im Sinne von § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz ist und daß das Heilpraktikergesetz sowie die 1. und 2. DVOHPrG auf Personen, die heilkundlich-psychotherapeutisch tätig werden wollen, grundsätzlich Anwendung findet (BVerfGE 78, 179, 192; BVerwGE 66, 367).

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 1957 (- 1 C 194.54 -, BVerwGE 4, 250, 257) angenommen, an der sittlichen Zuverlässigkeit fehle es, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorlägen.
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 25.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Es käme allerdings einer Überspannung des Zuverlässigkeitsbegriffs des § 2 Abs. 1 lit. f 1. DVHPrG gleich, wenn bei Zweifeln an der der Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit schon aus deren Fortsetzung auf einen Mangel an Zuverlässigkeit geschlossen würde (vgl. Urt. v. 14.10.1958 - 1 C 25.56 -, NJW 1956, 833).
  • LG Hannover, 22.04.1955 - 10 S 300/54
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Es käme allerdings einer Überspannung des Zuverlässigkeitsbegriffs des § 2 Abs. 1 lit. f 1. DVHPrG gleich, wenn bei Zweifeln an der der Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit schon aus deren Fortsetzung auf einen Mangel an Zuverlässigkeit geschlossen würde (vgl. Urt. v. 14.10.1958 - 1 C 25.56 -, NJW 1956, 833).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Begehrt der Prüfling mit substantiierten Einwendungen ein "Überdenken" der prüfungsspezifischen Bewertungen, so ist ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren durchzuführen, das einen Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und 84, 59).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Einen effektiven Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit gewährleistet dieses Kontrollverfahren indes nur, wenn die Prüfer ihre Bewertungen zuvor hinreichend begründen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, BVerwGE 91, 262), die Prüfungsunterlagen eingesehen werden können und daraufhin erhobene substantiierte Einwendungen den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, damit sie sich damit auseinandersetzen und ihre Bewertung der Prüfungsleistungen gegebenenfalls korrigieren können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 L 2045/92
    Begehrt der Prüfling mit substantiierten Einwendungen ein "Überdenken" der prüfungsspezifischen Bewertungen, so ist ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren durchzuführen, das einen Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen darstellt (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 und 84, 59).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

  • BVerwG, 27.06.1989 - 3 B 18.89

    Versagung einer Heilpraktikererlaubnis - Gefahr für die Volksgesundheit

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